Die Verkaufsplattform für
Ihre (Über)-Bestände

Verkaufen Sie Überproduktionen, Retouren, B-Ware und Lagerware zum Höchstgebot ohne die Verkaufspreise nach außen zu kommunizieren. BIDaPART vereint die Vorteile von zwei Verkaufsoptionen: Sie können entscheiden, ob Sie Ihre Ware in einer unserer innovativen Inserats-Option oder in einer unserer Online- Auktions-Option veröffentlichen wollen. Zugriff auf diese Plattform haben entweder nur Ihre bisherigen Aufkäufer, die Sie uns nennen oder aber alle gewerblichen Aufkäufer unserer europaweiten Plattform.

BIDaPART bietet Ihnen neben den Inseraten zusätzlich ein einzigartiges Auktionsportal, bei dem Sie zwischen zwei Auktionsformaten wählen können

Normale Auktion

Jeder Bieter hat unendlich viele Gebote und sieht den aktuellen Gebotsstand. Sie können einen Bietagenten einstellen, der automatisch bis zu Ihrem Höchstgebot bietet.

Blind-Auktion

Jeder Bieter hat maximal drei Gebote und sieht NICHT den aktuellen Gebotsstand. Damit werden zeitnah Gebote um den aktuellen Marktwert gesetzt, da man keine Gebote weit unter Wert setzt, um nicht eins seiner drei Gebote zu verbrennen

Am Ende einer Auktion hat der Verkäufer immer drei Möglichkeiten

Verkauf ablehnen

z.B. weil das Höchstgebot zu gering war

Verkauf zustimmen

Das erzielte Höchstgebot war knapp unter dem Wunschpreis oder häufig auch darüber

Nachverhandlung

Hier trägt der Verkäufer seinen "Sofortkauf-Preis" ein und unser System sendet eine Nachricht an die letzten Höchstbieter, welche dann 24 Stunden Zeit haben, auf diesen "Sofortkauf-Preis" zu reagieren. First Come - First Serve

Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie diese in unseren FAQ's beantwortet oder wenden Sie sich sehr gerne an uns per Mail über info@motorido.com oder per Telefon unter +49 2351 6644 603

Sind sind an einem Waren-Kauf als Händler oder Gewerbetreibender interessiert?

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Weitere Vorteile mit dem "blind-auction"-Tool

nur der Höchstbieter kennt den Preis bei Zuschlag, nicht aber die anderen Bieter. Das ermöglicht für Sie das Einstellen von weiteren identischen Auktionen und den mehrfachen Erhalt höherer Erlöse.

Optional kann bei identischen Auktionspaketen die Auktion zusätzlich auch an den 2. und 3. Höchstbieter verkauft werden, um einen Bestand schneller abzuverkaufen. Auch hier erfahren die 1., 2. und 3. Höchstbieter nicht von den Preisen der anderen, da diese Auktionen ohne erkennbaren Gebotsstand auslaufen.

Die Erlöse bei Blind-Auktionen sind immer die besten für den Verkäufer, da die Differenz zwischen Höchst- und Zweitgebot unbekannt ist und sogar einige hunderte oder tausende Euros betragen kann. Anders als bei einer sichtbaren Auktion, wo ein „Bieteragent“ den nächsthöheren Gebotsschritt ausführt, ist bei einer Blindauktion die Höchstgebotsabgabe des Bieters das verbindliche Kaufpreisangebot, egal ob das zweithöchste Gebot 100 Euro oder 1.000 Euro entfernt liegt.

Ist eine Blind-Auktion nicht erfolgreich gewesen, kann der Artikel auch (wiederholt) als Inserat eingestellt werden, da keiner der teilnehmenden Bieter den Höchststand kennt und nur wissen, das deren persönliches Gebot zu gering war.

Haben Sie mehrere identische Produkte zum Verkauf, die Sie nicht zeitkritisch abverkaufen müssen, dann stellen Sie Inserate „mit Preisvorschlag“ ein. Ihre Käufer können verbindlich und schnell zum Inseratspreis kaufen, mit Risiko und Zeitfaktor ein Gegenangebot stellen oder sich für einen Sofortkauf-Entscheiden.

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Über BIDaPART / Was macht BIDaPART so einzigartig?

Professioneller Warenhandel mit wenigen Klicks

BIDaPART bietet ihnen als Hersteller/Händler ein konkurrenzloses Verkaufs-Tool für ihre Überproduktionen, Retouren, B-Ware und Lagerware. Mit BIDaPART können Sie schnell und unkompliziert verbindliche Angebote für Ihre Waren erhalten! Wie es funktioniert? Ein Kunde möchte z.B. nur einen Teilbestand des Warenbestands bei ihnen kaufen. Ihre Warenbestände haben Sie aber in der Vergangenheit immer nur als große Komplett-Pakete oder als einzelne Warengruppe angeboten. Dafür einen Käufer zu einem adäquaten Preis zu finden, war und wird nicht immer einfach sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der digitalen Zusammenstellung von verschiedenen Warengruppen und Warenbeständen und so können potentielle Käufer entweder auf ein Paket mit verschiedener Warengruppen bieten oder stellen verbindliche Anfragen für Teil-Mengen aus Ihrem Gesamtbestand. Dabei bebildern und beschreiben Sie den Warenbestand und stellen diesen als Blind-Auktion über einen Zeitraum von 5-9 Tage auf BIDaPart ein. Sie entscheiden übrigens, ob Sie das Angebot ausschließlich an Ihre bekannten Aufkäufer oder auch zusätzlich alle registrierten Aufkäufer unserer Plattform anbieten

Im besten Fall erhalten Sie nach Ablauf der Auktion von mehreren Interessenten verbindliche Angebote, die höher liegen, als wenn Sie das Gesamtpaket angeboten hätten. Sagen Ihnen alle 3 Höchstgebote der unterschiedlichen Bieter zu, können Sie dem Höchstbietenden den Warenbestand zum Höchstpreis, dem Zweitbieter zu seinem Höchstpreis und dem Drittbieter zu seinem Höchstpreis jeweils das identische Warenpaket verkaufen. Keiner der Bieter sieht in der Blind-Auktion, was die anderen beiden Bieter geboten haben und Sie verwässern nicht den Preis für eine Folge-Auktion weiterer Konvolute oder ähnliche Warengruppen-Pakete. Waren Ihnen die Gebote zu gering, können Sie den Verkauf ablehnen, denn nur die Gebote sind verbindlich, ihr Angebot hingegen ist vorbehaltlich ihrer Verkaufszusage. Als dritte Möglichkeit nach einer Auktion haben Sie die Möglichkeit der Nachverhandlung. Bei dieser Nachverhandlung tragen Sie den Mindestpreis als Sofortkaufpreis in unser System ein und die letzten Höchstbieter erhalten ihr Angebot zur Nachverhandlung. Diese haben dann 48 Stunden Zeit zu reagieren und es gilt „First Come – First Serve“. Da die Bieter auch hier um die Konkurrenzsituation Bescheid wissen, sind hier schnelle Kaufzusagen zu erwarten.

01

Verkaufen Sie nie mehr unter ihren Preiserwartungen, nur weil sich Ihre Aufkäufer untereinander absprechen oder der Bieter-Wettbewerb fehlt – lassen Sie Aufkäufer mit anderen Aufkäufern in den Wettbewerb treten und erhalten Sie den besten Preis!

02

Des Weiteren bietet ihnen BIDaPART die Möglichkeit, ihr eigenes Auktionsportalals White-Label Lösung aufzubauen und passt sich dabei individuell den internen Strukturen ihres Unternehmens an.

03

Zusätzlich haben Sie als Wiederverkäufer die Möglichkeit, von Herstellern und anderen Händlern bestimmte Produkte zu zukaufen und diese in ihr Waren-Portfolio zu integrieren und daraus interessante Waren-Sortimente für Ihre Kunden zusammenzustellen.

Vorteile für BIDaPART-Kunden

Schnelle Erstellung von Online-Auktionen an sein eigenes Händlernetzwerk oder Europaweit

Individuell definierbarer Händlerfokus (regional oder bundesweit)

Blitzschnelle Marktpreis-Analyse Ihrer Warenbestände durch unser "Blind-Auktion"-Tool

Schneller und einfacher Verkauf Ihrer Warenbestände/Warenüberbestände

Transparente Auktions-Gebühren für Verkäufer und Käufer

Verbindliche Preisfindung

Gewährleistungsfreier Verkauf Ihres Warenbestände an Händler und Aufkäufer

Sehr guter Überblick über die Marktsituation verschiedener Warengruppen/Produkte

Keine Vertragslaufzeiten

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FAQ / Häufig gestellte Fragen

Ja! Die Registrierung ist für Käufer und Verkäufer kostenlos.

Wir prüfen jede einzelne Registrierung, damit wir Betrugsfälle weitestgehend ausschließen können. Es nützt nämlich weder Ihnen als Verkäufer auf einen Käufer zu stoßen, der am Ende sein Gebot nicht hält, noch Ihnen als Käufer auf einen Verkäufer zu treffen, der Ihnen die Ware nicht ausliefert. Im Regelfall ist eine Freischaltung an Werktagen zwischen 9 und 18 Uhr innerhalb von 4-6 Stunden durchgeführt und wir bedanken uns jetzt schon für Ihr Verständnis.

BIDaPART ist der neue Marktplatz für den gewerblichen Handel von Überproduktionen, Retouren, B-Ware und Lagerware. Hersteller und Händler können entscheiden, ihre Ware entweder per Inserat oder per Auktion an gewerbliche Aufkäufer anzubieten. Kurze Standzeiten und gute Abverkaufspreise sind das Resultat.
Inserate sind für Händler KOSTENLOS und es fallen KEINE Verkaufsgebühren an, wenn die Ware über unser Portal per Inserat verkauft wurde - das ist fair!Auch das Erstellen von Auktionen ist für einen Verkäufer KOSTENLOS und es fallen nur Verkaufsgebühren an, wenn ein erfolgreicher Verkauf per Auktion stattgefunden hat. Waren die Gebote zu gering und die Ware wurde nicht verkauft, entstehen dem Verkäufer auch keine Gebühren!

BIDaPART versteht sich als Auktions- und Inseratsmarkt ausschließlich für den gewerblichen Kunden. Während für das Inserieren keine großen Voraussetzungen bestehen, empfiehlt es sich für die Erstellung einer Auktion eine detaillierte Auktionsbeschreibung der einzelnen Waren-Gruppen und deren Anzahl beizufügen. Da Sie mit einer Online-Auktion gegenüber einer physischen Auktion den Vorteil besitzen, die Ware nicht zu einem Auktionsort zu verbringen, reduzieren Sie damit schon einen erheblichen Kostenaufwand. Daher bietet es sich an, dem Online-Bieter mit einer vollständigen und umfassenden Beschreibung inkl. Guter und detaillierter Bebilderung einen neutralen und realistischen Eindruck der zu versteigernden Ware zu präsentieren. Nur so können Sie gewährleisten, dass ein Online-Bieter am Ende bei der persönlichen Waren-Abholung/Bezahlung zufrieden ist und nicht vom Kauf zurücktreten wird. Denken Sie immer daran, dass die Auktionsbeschreibung verbindlich ist und Sie auch nur so einen reibungslosen Ablauf der Auktion bis zur Warenübergabe erwirken. Mit einer Online-Auktion erreichen Sie europaweit/weltweit Ihre potentiellen Käufer und sollten diesen Mehrwert auch mit Qualität Ihrer Auktionsbeschreibung honorieren.

Nein! Als Einsteller der Ware bleibt Ihnen die Entscheidung frei, ob Sie zum Höchstgebot hier auf BIDaPART verkaufen wollen oder nicht. Anders als auf anderen Auktionsportalen besteht hier nicht die Gefahr, dass Ihre Ware unter dem Mindestpreis verkauft wird, den Sie erwartet oder sich gewünscht haben. Dennoch bildet das Gebot hier auf BIDaPART einen realistischen und europaweiten Schnitt des tatsächlichen Markwertes Ihrer Ware ab, da sowohl regionale und internationale Aufkäufer um Ihre Ware bieten.
Am Ende einer jeden Auktion hat der Verkäufer 3 Optionen:
• "Verkauf zustimmen" (Ihr Mindestpreis wurde erreicht oder nur leicht unterboten)
• "Verkauf ablehnen" (das erzielte Höchstgebot ist für Sie unattraktiv)
• "Nachverhandlung"
Klicken Sie am Ende einer Auktion den Knopf "Nachverhandlung", schickt unser System den Bietern mit den drei letzten Höchstpreisen noch eine Anfrage auf "Nachverhandlung" zu. Damit können Sie den Bietern noch die Chance geben, den Verkauf durch einen Sofortkauf-Preis nach Ablauf der Auktion zu ermöglichen. Diese Einladung zur Nachverhandlung bekommen mindestens 3 Bieter (Höchstgebot und Zweitgebot), es können aber auch mehrere Bieter denselben letzten Preis als Höchstgebot oder Zweitgebot eingegeben haben). Diese Nachverhandlung ist nur 24 Stunden gültig und die Bieter werden darüber informiert, dass die anderen Höchstbieter ebenfalls diese Option bekommen haben. "First come - First serve"

Unser System schickt automatisch den Bietern eine Einladung zur Nachverhandlung, die die drei letzten Höchstgebote platziert hatten. Das sind also mindestens 3 Bieter, kann oft aber 4 und mehr Bieter betreffen. Wurde z.B. für ein Warenpaket 50.000 Euro aufgerufen und es hat der Höchstbieter 45.000 Euro geboten und 3 Bieter hatten Ihren Bietagenten oder ihr jeweiliges Höchstgebot bei 40.000 Euro gesetzt, dann würde unser System die Einladung zur Nachverhandlung an insgesamt 4 Bieter senden: an den Höchstbieter und den 3 Bietern mit dem 40.000 Euro Gebot.

Der Zukauf über BIDaPART ist für die Startphase des Portals mit Gebühren-Pauschalen und nicht prozentual gesetzt. Diese bei anderen Portalen hohe Gebühr von oft 10-18 %, darf der gewerbliche Käufer vorerst lieber in sein Budget für den Zukauf investieren. Es fallen folgende Zukaufsgebühren (Aufgeld) für den Käufer bei einer erfolgreichen Inseraten und Auktion an:

• Bei Verkaufspreisen bis 4.999 Euro beträgt das Aufgeld pauschal 99 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 5.000 bis 7.499 Euro beträgt das Aufgeld pauschal 249 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 7.500 bis 9.999 Euro beträgt das Aufgeld pauschal 299 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 10.000 bis 24.999 Euro beträgt das Aufgeld 349 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 25.000 Euro bis 49.999 Euro beträgt das Aufgeld 499 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 50.000 Euro bis 74.999 Euro beträgt das Aufgeld 749 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 75.000 Euro bis 99.999 Euro beträgt das Aufgeld 999 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 100.000 Euro bis 199.999 Euro beträgt das Aufgeld 1.999 Euro
• Ab Verkaufspreisen über 200.000 Euro beträgt das gedeckelte Aufgeld 2.999 Euro
alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.

Der Verkauf per Auktion über BIDaPART ist mit einer Verkaufsgebühr in Höhe von 2,5% des Auktionspreises verbunden. Die Gebühr ist aber zum Start des Portals pauschal gedeckelt und wird nur fällig, wenn eine Auktion erfolgreich war. Es fallen derzeit folgende Verkaufsgebühren an:

• Bei Verkaufspreisen bis 9.999 Euro beträgt die Verkaufsgebühr pauschal 299 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 10.000 bis 24.999 Euro beträgt die Verkaufsgebühr 349 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 25.000 Euro bis 49.999 Euro beträgt die Verkaufsgebühr 499 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 50.000 Euro bis 74.999 Euro beträgt die Verkaufsgebühr 749 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 75.001 Euro bis 100.000 Euro beträgt die Verkaufsgebühr 999 Euro
• Bei Verkaufspreisen von 100.001 Euro bis 200.000 Euro beträgt die Verkaufsgebühr 1.999 Euro
• Bei Verkaufspreisen über 200.000 Euro beträgt die gedeckelte Verkaufsgebühr 2.999 Euro
alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.

Wurde nicht der gewünschte Verkaufspreis in der Auktion erzielt, lehnen Sie den Verkauf einfach ab und es fällt auch keine Verkaufsgebühr an. Ihnen bleibt dann die Entscheidung, Ihre Ware (wieder) kostenlos als Inserat bei uns zu parken oder Ihre Ware mal in eine "blind auction" zu gleichen Konditionen einzustellen. Dazu mehr in den unteren Punkten "blind auction"

Ein verbindlicher Kauf findet nur durch Zustimmung des Verkäufers zum abgegebenen Höchst-Gebot eines Kaufinteressenten statt. Als Verkäufer haben Sie also nur die Preis- und Abnahmesicherheit, wenn Sie das verbindliche Gebot des Käufers über unser Portal bestätigen und somit rechtsverbindlich absichern. Den Verkauf offiziell abzulehnen und im Nachgang doch abzuwickeln, um die Verkaufsgebühr zu umgehen, verstößt nicht nur gegen unseren Fairtrade-Gedanken, sondern gibt Ihnen als Verkäufer keine Preis- und Abnahmesicherheit beim Verkauf der Ware. Zudem behalten wir uns vor, Verkäufer bei Zuwiderhandlung im Portal zu sperren.

Nein! Ihr Gebot ist verbindlich sowie rechtskräftig. Bitte lesen Sie sich daher vor dem Bieten immer die gesamte Fahrzeug-Beschreibung durch. Ein Gebot versehentlich abzugeben ist ausgeschlossen, da dieses doppelt bestätigt werden muss.

BIDaPART wurde optimal auf seine Nutzer abgestimmt, trotzdem gibt es entscheidende Handgriffe für das Inserieren und Auktionieren von Überproduktionen, Retouren, B-Ware und Lagerware. Kontaktieren Sie uns, gerne bieten wir einen Online-Workshop und/oder ein ausführliches Schulungs-Telefonate an und/oder auch gerne einen Besuch in Ihrem Haus an.

Bei einer normalen Auktion starten die Waren bei 0 Euro. Gebote werden in 100 Euro Schritten akzeptiert und durch das System vorgegeben. Alternativ können Sie Ihren Höchstbetrag in das Gebotsfenster eintragen (dies ist sehr nützlich, wenn Sie eine Auktion nicht bis zum Schluss verfolgen können). Damit erstellen Sie einen Bietagenten – dieser bietet für Sie in 100 Euro-Schritten bis zu Ihrem Höchstbetrag mit.

Jede Auktion ist so übersichtlich dargestellt, dass Sie immer im Blick haben, ob Sie Höchstbietender sind oder überboten wurden – zudem erhalten Sie eine E-Mail, sobald sich Ihr Status verändert.

Hier geht es darum, dass Sie dem Verkäufer Ihren verbindlichen Kaufpreis für die angebotene Ware mitteilen. Dabei sehen nur Sie und der Verkäufer Ihr Gebot. Dritte müssen jetzt jeweils ihren eigenen verbindlichen Kaufpreis bieten, unabhängig von Ihrem Angebot. ACHTUNG Sie haben nur drei Gebote pro Auktion, also sollten Sie gemäß Ihrem Budget und dem Wert des Warenpakets bieten. "Einstiegs-Angebote" von 100 Euro machen bei diesem Auktionsmodus also keinen Sinn. Dieses Auktionsformat erzielt für den Verkäufer oft einen höheren Erlös und für den Bieter keine verlorene Auktion wegen ein z.B. lediglich 100 Euro platzierten Untergebots, da jeder Bieter nur drei Gebote pro Auktion abgeben darf. Mehr zu diesem "Phänomen" gerne in einer persönlichen Beratung.

Bei der "blind-auction" kann jeder Käufer sein Kaufpreisangebot zur jeweiligen Ware abgeben, ohne sich von anderen Käufern beieinflussen zu lassen. Er sieht nur, ob er Höchstbieter ist oder nicht. Er sieht aber nicht, wie weit er vom Höchstgebot entfernt ist. Das abgegebene Gebot ist das verbindliche Gebot und wird durch Bestätigung als rechtsverbindliches Kaufpreis-Angebot gesetzt.

Bei der "blind-auction" geht es um Kaufpreisangebote. Dieses kann man maximal 2x während einer Angebotsphase erhöhen. Ein langsames "heranschleichen" an einen Preis wie auf anderen Auktionsportalen gibt es hier nicht. Der Kaufinteressent hat drei Versuche, gemäß seinem Budget seine Gebote abzugeben.

Sie sind Höchstbietender bei einer beendeten Auktion. Zu dieser Auktion muss der Verkäufer nun entscheiden, ob er die Ware zu Ihrem Höchstgebot verkaufen möchte. Sobald der Verkäufer eine Entscheidung getroffen hat, werden Sie darüber per Email benachrichtigt.

Für weitere Fragen können Sie jederzeit telefonisch oder über nachstehendes Kontaktformular mit uns in Kontakt treten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.